Rhomberg Stornoschutz

Mit dem Rhomberg-Stornoschutz reisen Sie sorgenlos. Bei Stornierung einer gebuchten Reise fallen Stornierungskosten an, deren Höhe sich nach dem Zeitpunkt der schriftlichen Stornierung richtet (von 10% bis zu 100% des Reisepreises). Dementsprechend empfehlen wir Ihnen den Abschluss des Rhomberg-Stornoschutzes bei Buchung der Reise! Der Rhomberg Stornoschutz deckt die Kosten einer Stornierung, die vor Reiseantritt entstehen (keine Kostendeckung bei Reiseabbruch vor Ort).

Buchbarkeit: Der Rhomberg Stornoschutz ist buchbar für alle Rhomberg-Reiseziele bis zu einem Reisepreis von € 8.000, ausgenommen Island und Lappland. Für Reisen nach Island und Lappland empfehlen wir den Abschluss des Komplettschutzes der Europäischen Reiseversicherung. Übersteigt der Reisepreis € 8.000, vermitteln wir die Anfrage gerne weiter an die Europäische Reiseversicherung.

Eine Nachbuchung des Stornoschutzes ist bis spätestens 30 Tage vor Reiseantritt möglich, der Versicherungsschutz beginnt in diesem Fall jedoch erst ab dem 10. Tag nach Versicherungsabschluss (ausgenommen Unfall, Todesfall oder Elementarereignis).

Bei Buchung der Urlaubsreise innert 30 Tagen vor Reiseantritt ist die Zubuchung des Rhomberg-Stornoschutzes nur direkt mit der Reisebuchung möglich.

Rhomberg-Stornoschutz ohne Selbstbehalt:
Prämie 4 % vom Gesamtreisepreis: Der Stornoschutz übernimmt unter den nachfolgend genannten Voraussetzungen die verrechneten Stornierungskosten (exkl. € 50 Bearbeitungsgebühr lt. AGB), vorausgesetzt die Prämie für den Rhomberg-Stornoschutz wurde einbezahlt, nach Eintritt des Verhinderungsgrundes das Reisebüro Rhomberg umgehend informiert und der Verhinderungsgrund durch die zuständige Stelle bestätigt:

a) Plötzlich auftretende, schwere Erkrankung (auch bestehende Leiden, wenn sie unerwartet akut werden; vorausgesetzt diese wurden weder ambulant (in den letzten 6 Monaten) noch stationär (in den letzten 9 Monaten) vor Versicherungsabschluss behandelt; psychische Erkrankungen sind ausschließlich bei stationärem Krankenhausaufenthalt gedeckt), Unfall oder Tod der versicherten Reiseteilnehmer. Plötzlich auftretende, schwere Erkrankung (nicht Verschlimmerung von bestehenden Leiden und oben genannte ausgeschlossene Leiden), Unfall oder Tod von Familienangehörigen (Ehe-/Lebenspartner, Kinder, Enkelkinder, Großeltern, Geschwister) der Versicherten, wodurch die Anwesenheit zu Hause unerlässlich ist.

Covid-Deckung: Positive Covid-19 Testung mit oder ohne Symptome, Quarantäne mit behördlichem Absonderungsbescheid als Kategorie I-Kontaktperson (K1).
 
b) Bedeutender Sachschaden von persönlichem Eigentum infolge eines Elementarereignisses, Feuer, Wasserrohrbruch oder Einbruch, wodurch die Anwesenheit zu Hause unerlässlich ist.
 
c) Schwangerschaft, wenn diese nach Buchungsabschluss festgestellt wurde, oder schwere Schwangerschaftskomplikationen.
 
d) Unverschuldeter Verlust des Arbeitsplatzes infolge Kündigung der versicherten Person durch den Arbeitgeber.

Abwicklung:
Nach Eintritt des Verhinderungsgrundes ist das Reisebüro Rhomberg unverzüglich über die (auch eventuelle) Stornierung der Urlaubsreise zu informieren (bei kurzfristiger Erkrankung unbedingt noch vor Reiseantritt telefonisch über unsere Notfallnummer). Sollten sich die Stornierungskosten aufgrund einer verspäteten Meldung an das Reisebüro erhöhen, ersetzt der Stornoschutz nur jene Stornokosten, die bei Auftreten des Stornierungsgrundes angefallen wären. Die Stornierung hat nach telefonischer Verständigung schriftlich zu erfolgen, der Verhinderungsgrund muss durch die zuständige Stelle bestätigt werden (zB Arztattest, Sterbeurkunde, etc.). Beachten Sie, dass der gebuchte Stornoschutz nur zur Anwendung kommt, wenn zumindest eine Anzahlung in Höhe der Stornoschutz-Prämie geleistet wurde.

15:58:46 | 0 | de-at | GCP-NMT-WEB-102